Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Zu Verfügungen über Grundstücke, Rechte an Grundstücken oder an Grundstücksrechten oder zu Verpflichtungen zu solchen Verfügungen, zur Erteilung von Generalvollmachten und zur Einleitung von Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert über 50.000 EUR ist die schriftliche Zustimmung des Beirats erforderlich.