Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass der Verein bei jedem Rechtsgeschäft über einem Vermögenswert von 2.000 Euro von dem Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied (stv. Vorsitzenden oder Schatzmeister) vertreten wird.