Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Für Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von mehr als 500,00 Euro ist die Zustimmung des Ausschusses erforderlich, für Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von mehr als 2.500,00 Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich, sofern sie nicht im Haushaltsplan vorgesehen sind.