Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, daß zum Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem Leistungsvolumen über 5.000,00 Euro hinaus die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.