Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Rechtsgeschäfte mit einem Betrag über 1.000,- Euro sind für den Verein nur verbindlich, wenn der Vorstand zugestimmt hat.