Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende vertreten den Verein jeweils einzeln. Deren Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, als Rechtshandlungen und Urkunden, welche den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen von mehr als 500,00 EUR für den Einzelfall verpflichten, nicht nur von den Vorsitzenden, sondern auch von dem ersten Schriftführer und dem Schatzmeister zu unterzeichnen sind.