Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder vertreten, von denen einer der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter sein muss. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, daß Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 5.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.