Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes wird in der Weise beschränkt, dass der Erwerb oder Verkauf, die Belastung und alle sonstigen Verfügungen über Grundtsücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie außerdem die Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000 Euro der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.