Der Erste und der Zweite Vorsitzende vertreten jeweils einzeln. Der Schatzmeister vertritt gemeinsam mit dem Ersten oder dem Zweiten Vorsitzenden den Verein. Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 5.000,00 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn sie mit Zustimmung der Beisitzer abgeschlossen wurden.