Der Vorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten den Verein gemeinsam. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung oder zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000,-- EURO ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.