Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Bei Abschluss von Rechtsgeschäften unter 1000 Euro haben die beiden Vorsitzenden Einzelvertretungsbefugnis. Bei Abschluss von Rechtsgeschäften von 1000 Euro bis 2999 Euro, sowie für Dienst- und Grundstücksverträge ist ein einstimmiger Vorstandsbeschluss notwendig. Bei Abschluss von Rechtsgeschäften ab 3000 Euro ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.