Jeweils 2 Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist dahingended beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.