Vorsitzender, Stellvertretender Vorsitzender und Kassenführer vertreten jeweils einzeln. Weitere Vorstandsmitglieder vertreten jeweils gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied. Bei Verpflichtungen mit einem Volumen über 3.000,00 EUR vertreten Vorsitzender, Stellvertretender Vorsitzender und Kassenführer jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.