Der 1. Vorstand, der 2. Vostand sowie der Schatzmeister vertreten den Verein jeweils alleine, die zwei Beisitzer vertreten den Verein gemeinsam. Bei finanziellen Angelegenheiten, die den Betrag von 500,00 EUR überschreiten, vertreten beide Vorsitzende gemeinsam oder einer der beiden Vorsitzenden zusammen mit dem Schatzmeister. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 500,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.