Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleichen Rechten sowie zur Aufnahme eines Kredites ab 1.000,00 EURO ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig.