Jedes Vorstandsmitglied ist jeweils einzelvertretungsberechtigt und entscheidungsbefugt bei der Eingehung von Verbindlichkeiten bis zu einem Betrag von 500,00 EURO. Über die Eingehung von Verbindlichkeiten mit einem Betrag zwischen 501,00 EURO und 2000,00 EURO entscheidet der Vorstand mit einacher Mehrheit. Ansonsten ist Einstimmigkeit erforderlich.