Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam den Verein. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits ist die einstimmige Zustimmung aller anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.