Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt, je zwei Stellvertreter vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass er der Zustimmung der Arbeiterwohlfahrt, Bezirksverband Oberbayern e.V. zu folgenden Geschäften bedarf: a) bei Grundstücksgeschäften aller Art b) bei der Aufnahme von Krediten c) bei der Beteiligung an Einrichtungen d) bei Rechtsgeschäften, die den Verein im Einzelfall mit mehr als 10.000 EURO verpflichten.