Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der Leiter Ausbildung und Zucht der Ortsgruppe. Zu Rechtsgeschäften über 1.200 Euro ist die Zustimmung des gesamten Vorstandes erforderlich, zu Rechtsgeschäften über 3.000 Euro die der Mitgliederversammlung.