Der Verein wird durch den Vorstandsvorsitzenden alleine oder durch die zwei weiteren Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000 EUR ist eine 2/3 Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.