Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, daß zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 2.500,00 Euro die Zustimmung beider vertretungsberechtigten Vorstände oder eines vertretungsberechtigten Vorstandes zusammen mit dem Schatzmeister erforderlich ist. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.