Der 1. Vorsitzende vertritt einzeln. Der 2. Vorsitzende und der 3. Vorsitzende vertreten den Verein gemeinsam. Der Abschluss von Rechtsgeschäften und das Eingehen von Dauerschuldverhältnissen, die den Verein mit einem Geschäftswert von über 5.000,00 EUR im Einzelfall bzw. pro Jahr verpflichten, bedarf der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.