Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsbefugnis ist in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000,00 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.