Der Hauptgeschäftsführer, der geschäftsführende Präsident und der Generalsekretär vertreten je einzeln, die Präsidenten vertreten jeweils zusammen mit einem dieser Vorstandsmitglieder. Der Hauptgeschäftsführer, der geschäftsführende Präsident und der Generalsekretär sind befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.