Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgeleiche Rechte, sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 4.000 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erorderlich ist.