Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 10.000,-- EURO ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.