Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, daß für Rechtsgeschäfte, die den Verein mit einem Geschäftswert über 2.000 Euro belasten, die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig ist. Grundstücksgeschäfte einschließlich Grundstücksbelastungen bedürfen der vorherigen Genehmigung der Mitgliederversammlung.