Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Zum Abschluss von einzelnen Rechtsgeschäften mit einem Leistungsvolumen über 5000,-- EUR hinaus, insbesondere auch für die Aufnahme von Darlehen oder die Übernahme von Bürgschaften, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.