Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zum Abschluss, Kündigung und Änderung von Mietverträgen sowie für Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 1.000,00 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.