Der Verein wird vom 1. und 2. Vorsitzenden gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist beschränkt: Zum Erwerb oder Verkauf von vereinseigenen Objekten, sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 300,00 EURO ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.