Der Vorsitzende vertritt allein, ansonsten vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften über einen Wert von 8.000,-- EUR ist die Einwilligung des kompletten Vorstandes erforderlich. Der Vorstand ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen