Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des vertretungsberechtigten Vorstands ist dahingehend beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften und rechtlichen Verpflichtungen von mehr als 5.000 Euro je Einzelfall verpflichtet ist, zuvor die Zustimmung der Mehrheit des erweiterten Vorstandes (Gesamtvorstand) einzuholen.