Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte von mehr als 200,00 Euro die schriftliche Zustimmung des gesamten Vorstandes erforderlich. Zur Aufnahme eines Kredits ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.