Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein allein. Der 2. Vorsitzende und der Kassier vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf von Gegenständen von mehr als 1.000,00 EURO die Zustimmung der Vorstandschaft erforderlich ist. Für die Aufnahme eines Darlehens ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.