Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Folgende Rechtsgeschäfte bedürfen der Zustimmung der Elternversammlung: Ausschluss von Eltern, Abschluss und Kündigung von Arbeitsverträgen, Änderung von inhaltlichen und konzeptionellen Grundlagen des Vereins, Eingehen von finanziellen Verpflichtungen in Höhe von mehr als 500,00 EUR.