Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt; jeder Stellvertreter ist gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt. Der Vor- sitzende und seine zwei Stellvertreter sind befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.