Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert über 5.000,00 Euro der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.