Der Verein wird durch den Vorsitzenden allein oder durch je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.Der Vorstand darf ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung weder Kredite oder andere Verpflichtungen mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten noch eine Verpflichtung von mehr als 500,00 EURO eingegehen.