Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Für Abhebungen vom Bankkonto des Vereins ist die Vertretung durch den Vorstandsvorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden, je zusammen mit dem 1. Kassier, erforderlich. Über Ausgaben von mehr als 500,-- Euro ist die Zustimmung des Gesamtvorstands erforderlich.