Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht der Vorstandsmitglieder ist in der Weise beschränkt, daß zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über EUR 400,00 bis EUR 4000,00 die Zustimmung des erweiterten Vorstandes erforderlich ist. Rechtgeschäfte mit einem Geschäftswert über EUR 4000,00 bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung, die ihre Zustimmung nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder erteilen kann.