Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln mit der Befugnis, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass Zahlungen aus Vereinsmitteln der Gegenzeichnung durch ein weiteres Vorstandsmitglied bedürfen.