| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, daß die nachfolgend bezeichneten Rechtsgeschäfte und Willenserklärungen der vorherigen Zustimmung (vorherige Genehmigung) der Mehrheit der Stimmen sämtlicher Vorstandsmitglieder bedürfen: - Rechtsgeschäfte, an denen ein Vorstandsmitglied beteiligt ist - Aufnahme von Darlehen - Abschluß von Bürgschaftsverträgen und verwandten Rechtsgeschäften, die ein Einstehen für fremde Schuld zum Gegenstand haben. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Satzung vom 07.05.1996 zuletzt geändert am 05.04.2000 |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Tag der ersten Eintragung: 24.10.1996. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 3 So. |
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