Der Verein wird durch den Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 2.000,00 EUR (in Worten: zweitausend Euro) ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.