Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften im Wert von mehr als 1.000,-- Euro ist die Zustimmung des Vorstands erforderlich. Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 10.000,-- Euro, Grundstücksverträge, Aufnahme von Krediten und Hypotheken aller Art bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.