Vereinsregister des Amtsgerichts München
Nummer des Vereins:
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VR 120181
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Fußballclub Ampertal Unterbruck e.V.
b)
Unterbruck
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam, außer der Vorsitzende besitzt
Einzelvertretungsbefugnis.
b)
Erster Vorsitzender:
Müller, Wolfgang, Dachau, *XX.XX.1960
Zweiter Vorsitzender:
Dawidowitsch, Bruno, Angestellter, Fahrenzhausen
Dritter Vorsitzender:
Kislinger, Christian Werner, Fahrenzhausen, *XX.XX.1969
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 09.01.1965 zuletzt geändert am 25.03.1988
a)
08.02.2006
Zessin
b)
Tag der ersten Eintragung:
23.02.1965.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
2
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam, außer der 1. Vorsitzende besitzt
Einzelvertretungsbefugnis. Der Betrag, ab dem die
Vertretungsmacht des Vorstandes beschränkt ist,
beträgt 100,00 DM.
a)
08.02.2006
Zessin
b)
Berichtigung von Amts wegen
3
a)
Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden allein, im
übrigen durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam
vertreten. Der Vorstand ist in seiner
Vertretungberechtigung eingeschränkt wie folgt:
Der Vorstand führt die einfachen Geschäfte der
laufenden Verwaltung selbständig aus. Der 1.
Vorsitzende führt Beschaffungsmaßnahmen
eigenverantwortlich bis 1.000,-- Euro aus, die
nachträglich vom Vereinsausschuss genehmigt werden.
Der Vorstand gemeinsam darf Geschäfte bis zu 5.000,--
Euro im Einzelfall, ausgenommen Grundstücksgeschäfte
jeglicher Art einschließlich der Aufnahme von Krediten,
die in einem Kalenderjahr anfallen, ausführen. Der
Vorstand und der Vereinsausschuss dürfen in einem
Kalenderjahr Geschäfte für Einzelmaßnahmen bis zu
25.000,-- Euro ausführen. Der Vorstand und der
Vereinsausschuss genehmigen Änderungen bei Krediten,
Rückzahlungen, Zinsänderungen und Investitionen (keine
Erhöhung) mit 2/3 Mehrheit.
b)
Personendaten geändert, nun:
a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
18.07.2012
Lauktien
b)
Neue Satzung Bl. 14 SB.
Abruf vom 12.02.2026
Vereinsregister des Amtsgerichts München
Nummer des Vereins:
Seite 2 von 2
VR 120181
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
Erster Vorsitzender:
Müller, Wolfgang, Fahrenzhausen, *XX.XX.1960
Gewählt:
Vorstand:
Rusp, Thomas, Fahrenzhausen, *XX.XX.1964
Ausgeschieden:
Zweiter Vorsitzender:
Dawidowitsch, Bruno, Angestellter, Fahrenzhausen
Geändert, nun:
Vorstand:
Kislinger, Christian Werner, Fahrenzhausen, *XX.XX.1969
4
b)
Ausgeschieden:
Erster Vorsitzender:
Müller, Wolfgang, Fahrenzhausen, *XX.XX.1960
Gewählt:
1. Vorsitzender:
Klein, Andreas, Fahrenzhausen, *XX.XX.1971
a)
09.10.2020
Köhler
5
a)
Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden allein, im
übrigen durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam
vertreten. Der Vorstand ist in seiner
Vertretungberechtigung eingeschränkt wie folgt:
Der Vorstand führt die einfachen Geschäfte der
laufenden Verwaltung selbständig aus. Der 1.
Vorsitzende führt Beschaffungsmaßnahmen
eigenverantwortlich bis 1.000,-- Euro aus, die
nachträglich vom Vereinsausschuss genehmigt werden.
Der Vorstand gemeinsam darf Geschäfte bis zu 5.000,--
Euro im Einzelfall, ausgenommen Grundstücksgeschäfte
jeglicher Art einschließlich der Aufnahme von Krediten,
die in einem Kalenderjahr anfallen, ausführen. Der
Vorstand und der Vereinsausschuss dürfen in einem
Kalenderjahr Geschäfte für Einzelmaßnahmen bis zu
100.000,-- Euro ausführen. Bei Projekten über 100.000,--
Euro Investitionsvolumen hinaus ist vorab eine
Genehmigung der Mitgliederversammlung einzuholen.
Der Vorstand und der Vereinsausschuss genehmigen
Änderungen bei Krediten, Rückzahlungen,
Zinsänderungen und Investitionen mit 2/3 Mehrheit.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 29.05.2022 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
08.09.2022
Köhler
b)
Neue Satzung Bl. 19 SB.
Abruf vom 12.02.2026