| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein allein, der 2. Vorsitzende gemeinsam mit dem 3., 4. oder 5. Vorsitzenden. Der Vorstand darf im einzelnen Geschäfte bis zu einem Betrag von 6.000,- Euro ausführen, ausgenommen Grundstücksgeschäfte jeglicher Art, einschließlich der Aufnahme von Belastungen bis zu 3.000,- Euro im Einzelfall. Einzelne Geschäfte über 6.000,- Euro bis 8.000,- Euro bedürfen der vorherigen Zustimmung durch den Vereinsausschuss oder, wenn dieser eine Entscheidung ablehnt, der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung. Einzelne Geschäfte über 8.000,- Euro oder die Aufnahme von Belastungen (Kredite usw.) über 3.000,- Euro im Einzelfall bedürfen der vorherigen Zustimmung durch die Mitgliederversammlung |