Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist wie folgt beschränkt: Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 1 000,-- DM sowie Dienstverträge bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Für Grundstücksverträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.