Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils einzeln vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Betrag von mehr als 500,00 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn die einfache Mehrheit des gesamten Vorstands im Sinne von § 8 Nr. 1. der Satzung diesen Rechtsgeschäften zustimmt.