Der erste Vorstand vertritt den Verein allein. Bei Rechtsgeschäften bis einschließlich 3.000,00 EUR vertritt der erste Vorstand und der zweite Vorstand den Verein jeweils einzeln, bedarf aber nach gemeinsamer Absprache der Zustimmung des jeweils anderen Vorstands. Bei Rechtsgeschäften über 3.000,00 EUR vertreten der erste Vorstand und der zweite Vorstand den Verein gemeinsam.