Der Verein wird durch den Vorsitzenden (1. Vorstand) und den 1. Stellvertreter (2. Vorstand) jeweils einzeln vertreten. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert über 500,00 EUR wird der Verein durch die Mehrheit aller Vorstandsmitglieder (Vorsitzender = 1. Vorstand, 1. Stellvertreter = 2. Vorstand und 2. Stellvertreter = 3. Vorstand) vertreten.